Das Gewässer

Die Haune


Die Haune (im frühen Mittelalter Hunaha genannt) ist ein 66,5 km langer, rechter bzw. südlicher Nebenfluss der Fulda in Osthessen, Deutschland. Die wasserreiche Haune entspringt im westlichen Teil der Rhön. Ihre Quelle befindet sich oberhalb bzw. östlich von Dietershausen in der Gemeinde Künzell am West-Fuß des Bergs Giebelrain.

Die Inschrift auf einer Tafel an der Haunequelle lautet:


HAUNE HEISS ICH,

DIE FULDA SPEISS ICH,

DIE WESER GRÜSS ICH,

ZUR NORDSEE FLIESS ICH.

Danach windet sich die Haune parallel zur Fulda in nördlicher Richtung durch Künzell und Petersberg. Nach der kleinen Haunetalsperre fließt sie vorbei an Hünfeld, Burghaun, Haunetal und Hauneck nach Bad Hersfeld. In Bad Hersfeld mündet die Haune aus Richtung Süden kommend in die von Südwesten heran fließende Fulda.

Online Gastkarten für die Haune


  • 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr.
  • Jederzeit eine Angelkarte buchen!
  • Keine Rücksichtnahme auf Öffnungszeiten von Kartenausgabestellen,
  • keine umständlichen Geld-gegen-Tageskarten-Hinterlegungen,
  • ideal für kurzentschlossene Petrijünger.
  • Registrieren. Bezahlen. Email erhalten. Ausdrucken. Fischen.

Achtung: Gastkarten nicht übertragbar! • Mehr Informationen: www.hejfish.com

Gastkarten vor Ort

Schneider´s Dorfladen


Sandweg 1
36166

Haunetal/Meisenbach

Tageskarte: 15 €

Wochenkarte: 45

Jahreskarte: 200 €

Freitags:


Samstags:

08:30 Uhr – 12:30 Uhr

14.00 Uhr – 17:00 Uhr

08:00 Uhr – 12:30 Uhr

Auf die Tages- und Wochenkarte erheben wir 5,00 Euro Pfand, welchen Ihr bei Rückgabe wieder erstattet bekommt. Durch die Auswertung der Fangmeldung können wir unseren Bestand besser kontrollieren und gezielt Fisch besetzen. Die Jahreskarte hat eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum.

Wir dürfen die Gastangler ausdrücklich darauf hinweisen, dass Tages- und Wochenkarten nur während der Geschäftszeiten gelöst werden können. Ein Bezug außerhalb der Öffnungszeiten ist nur online möglich. Melden Sie sich in einem solchen Fall bei hejfish an.

Gewässergrenzen

Wir bitten alle Gastangler zwingend die Gewässergrenzen einzuhalten. Vereinsmitglieder des Angelsportvereines 1974 Haunetal e. V. haben grundsätzlich das Recht alle Gastangler auf vorschriftsmäßige Papiere zu kontrollieren.

Gewässerordnung

Oberster Grundsatz:

Wir wollen die uns anvertrauten Gewässer hegen und pflegen, wir wollen waidgerechte Fischer bzw. Angler sein und die Voraussetzung dafür schaffen, dass durch ordnungsgemäße Behandlung unserer Gewässer der Fischbestand gehoben wird.


Gewässergrenzen:

Die Gewässergrenzen sind auf dem Erlaubnisschein angegeben und sind genauestens einzuhalten.


Ausweise:

Jedes Vereinsmitglied hat beim Fischen den amtlichen Jahresfischerschein und den Erlaubnisschein des Vereins, der vom 1. Vorsitzenden bzw. seinem Vertreter unterschrieben sein muss, mit sich zu führen. Beide Ausweise müssen das Gültigkeitsdatum tragen.


Geräte:

Es dürfen nur die im Erlaubnisschein genannten Geräte in der vorgeschriebenen Anzahl zur gleichen Zeit verwendet werden.

Zusätzlich erlaubt sind:

  • Hebenetze bis zum Umfang von 1 m2,
  • die Verwendung eines Bootes.


Weiter sollen beim Fischen mitgeführt werden:

Hakenlöser (Spitzzange, Schere, sonstige im Handel angebotene Löser), Unterfangnetz (Kescher) und ein kräftiges Messer (Taschenmesser). Ausweise und Geräte sind auf Verlangen dem eingesetzten Fischereiaufseher bzw. Gewässerwart, sowie jedem sich auszuweisenden Vereinsmitglied ohne Kritik vorzuzeigen.


Verboten sind:

Das Angeln nach Sonnenuntergang (Nachtangeln) Geräte der Berufsfischer, z. B. Zugnetz, Stellnetz, Treibnetz, Wurfnetz, Hamen und Flügelreusen, Ablaufschnüre, Aalschnüre, Stellangeln, Reißangeln, das Ansammeln lebender Fische im Setzkescher, das Verlegen von fremden Reusen und das Fischen mit lebenden Köderfischen, sowie das Mitfischen von Angehörigen (ausgenommen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, zusammen max. 2 Ruten). Die Ruten dürfen beim Fischen nicht ohne Aufsicht gelassen werden.


Fang- und Schonzeiten, sowie Mindestmaße:

Jedes Mitglied ist zum waidgerechten Fischen verpflichtet. Sofern vom Vorstand keine besonderen Schonzeiten, Mindestmaße und Schonstrecken festgesetzt sind, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen.


Dies ist das Fischereigesetz für das Land Hessen, sowie entsprechende Verordnungen. Jedes Mitglied hat sich hierüber selbstständig in Kenntnis zu setzen, entsprechende Unterlagen können beim Vorstand angefordert werden.


Fangbeschränkung:

In der Woche dürfen gefangen werden:

5 Regenbogenforellen
2 Karpfen
1 Hecht
3 Bachforellen
2 Schleien
1 Zander
5 Aale

Äschen keine Entnahme (befristet)

Die Woche beginnt mit dem Montag und endet am Sonntag. Der Fang ist wöchentlich ins Fangbuch einzutragen.


Besondere Vorschriften im Interesse der Gemeinschaft des Vereins:

Die Mitglieder des Vereins sollen sich ständig ihrer Verpflichtung als Sportfischer bewusst sein, dazu gehört:

  1. Kameradschaftliches Verhalten anderen Mitgliedern, insbesondere der Jugend gegenüber.
  2. Ein Sportfischer fängt nicht mehr, als er im eigenen Haushalt verwenden kann. Verkauf oder Tausch von gefangenen Fischen gegen Bargeld oder andere Gegenstände ist grundsätzlich verboten.
  3. Jede Tierquälerei ist verboten; dazu gehören z. B. das Prellen der Aale, das Herausreißen der Haken, bevor der Fisch getötet wird, sowie das Landen der Fische im hohen Bogen. Im Umgang mit untermäßigen bzw. nicht mehr lebensfähigen Fischen sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
  4. Rutengabeln aus Naturholz sind nach Beendigung des Angelns unbedingt zu entfernen.
  5. Nicht zuletzt ist es Pflicht eines jeden Mitgliedes, Unregelmäßigkeiten an unseren Gewässern, dazu gehören Verunreinigung durch Müll, Öl, Abwässer oder sonstiges, auf dem kürzesten Wege dem Vorstand zu melden. Insbesondere bei Feststellung eines Fischsterbens sind sofort der Vorstand und die Polizei zu benachrichtigen. Es darf auf keinen Fall damit gewartet werden, bis man aufhört zu fischen bzw. sich auf dem Heimweg befindet.
  6. Schwarzangler und andere Frevler am Wasser sind namhaft zu machen, gegebenenfalls genügt die Feststellung des Kfz-Kennzeichens. Bei evtl. auftretenden Schwierigkeiten ist die Polizei zu verständigen. Der Vorfall ist unverzüglich dem Vorstand anzuzeigen.


Uferbetretung und Anlieger:

Es ist bekannt, dass ein allgemeines Uferrecht nach dem hessischen Fischereigesetz nicht gegeben ist. Wir haben aber das Recht, als Fischereiberechtigte das Ufer zu betreten.

Das berechtigt aber nicht dazu, in Gruppen am Wasser beim Fischen zu lagern oder mit dem Fahrzeug bis an den Angelplatz heranzufahren. Um mit den Anliegern in keine Schwierigkeiten zu geraten, ist jeder Streit zu vermeiden, kein Schaden an Viehzäunen, Geräten, Wiesen und Feldern anzurichten. Der Angelplatz ist auf dem kürzesten Wege aufzusuchen, das heißt ohne jeden Schaden an Wiesen und bebauten Feldern, besonders vor der Heuernte.

Jeder hat seinen Angelplatz sauber zu verlassen.

Diese Gewässerordnung wird erlassen, um den Mitgliedern geordnete Verhaltensregeln zu geben und sie vor Handlungen, die zum Vereinsausschluss führen können, zu bewahren.

Änderungs- und Ergänzungswünsche sind spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres schriftlich zu stellen. Die Jahreshauptversammlung entscheidet dann mit einfacher Mehrheit.


Schlusssatz:

Der Vorstand erwartet, dass jedes Vereinsmitglied die Einhaltung dieser Ordnung als Ehrenpflicht betrachtet. Jedes Zuwiderhandeln ist ohne Ansehen der Person dem Vorstand zur Anzeige zu bringen.



Der Vorstand